Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Rotwild werden in Appenzell Innerrhoden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hochwildjagd 2026-09-07–2026-10-03. Nur auf dem Hochwildjagdpatent. Wichtige Einschraenkung: Waehrend der dritten Hochwildjagdwoche (21.-26. September 2026) darf nur ausserhalb des Rotwildlebensraums gejagt werden, und die dort zugelassenen Arten sind abschliessend Gamswild, Rehwild, Schwarzwild, Murmeltiere, Fuechse, Dachse, Waschbaeren und Marderhunde — Rotwild ist nicht darunter (Anhang 2, StKB Jagd Art. 10 Abs. 9). Das saeugende

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinbock-Kolonien) · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rotwild

Größte in Mitteleuropa heimische Schalenwildart, lebt in Rudeln in größeren Wald- und Bergrevieren.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Innerrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.