Auffaellig: Die Tuerkentaube ist in denselben Bestimmungen ausdruecklich als jagdbar genannt, die Ringeltaube nicht. Die Auslassung wird hier als bewusste Einschraenkung nach JSG Art. 5 Abs. 4 gelesen; damit besteht in AI keine Jagdzeit fuer die Ringeltaube. Vor einer Nutzung als hartes Compliance-Signal empfiehlt sich eine Rueckfrage beim Amt fuer Jagd und Fischerei AI. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. m (

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinbock-Kolonien) · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Ringeltaube

Häufige Wildtaube, klassisches Federwild der Saatzeitenjagd.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Innerrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.