Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Rehwild werden in Appenzell Innerrhoden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hochwildjagd 2026-09-07–2026-10-03; Niederwildjagd 2026-10-05–2026-11-14. Auf der Hochwildjagd sind nur Rehboecke und nichtsaeugende Rehgeissen jagdbar, auf der Niederwildjagd zusaetzlich Rehkitze. Der Abschuss von Rehboecken und nicht saeugenden Rehgeissen mit der Kugel zulasten des Niederwildkontingents ist nur waehrend der Hochwildjagd zulaessig (StKB Jagd Art. 14 Abs. 3). Kontingent: hoechstens drei Stueck Rehwild je Jaegerin/Jaeger (Anhang 3). Daten gelten fuer das

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinbock-Kolonien) · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rehwild

Häufigste Schalenwildart in Mitteleuropa, Einzelgänger oder kleine Sprünge im Wald-Feld-Saum.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Innerrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.