Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Rabenkrähe werden in Appenzell Innerrhoden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Niederwildjagd 2026-10-05–2026-11-14; Bau- und Vogeljagd (orde 2026-10-05–2026-12-19; Abschuss aus festen Gebä 2026-11-16–2027-01-30. Der Kanton hat den bundesrechtlich ganzjaehrigen Rahmen auf feste Jagdzeiten eingeschraenkt. Der Abschuss aus festen Gebaeuden steht nur im Kanton wohnhaften Jagdpatentinhabenden bei Tageslicht offen (StKB Jagd Art. 18 Abs. 2). JaV Art. 33 Abs. 1 lit. c erlaubt Jagdberechtigten zudem als Selbsthilfe, Kraehen ausserhalb der Brutzeit mit Kleinkaliber- und Schrotwaffen zu erlegen. Ob die verl

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinbock-Kolonien) · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rabenkrähe

Bejagbarer Rabenvogel, ganzjährige oder lange Jagdzeit in vielen BL.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Innerrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.