Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Murmeltier werden in Appenzell Innerrhoden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hochwildjagd 2026-09-07–2026-10-03. Nur auf dem Hochwildjagdpatent. Oertliches Jagdverbot: In Seealp, Garten, Mans und Bollenwees duerfen keine Murmeltiere erlegt werden (StKB Jagd Art. 6 Abs. 2). Kontingent: ein Tier je Jaegerin/Jaeger (Anhang 3). Daten gelten fuer das Jagdjahr 2026/27. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. g (Murmeltier): Schonzeit 16. Oktober bis 31. August, d.h. eidg. Jagdzeit 1. September bis 15. Oktober.

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinbock-Kolonien) · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Murmeltier

Hochalpines Nagetier, in DACH gejagt vor allem in Bayern, Österreich und der Schweiz.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Innerrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.