Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Iltis zählt in Appenzell Innerrhoden nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Geschuetzte Art nach Bundesrecht; keine Jagdzeit.

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinbock-Kolonien) · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Iltis

Klein-Marder, überwiegend in Feuchtgebieten, lokal stark zurückgegangen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Innerrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.