Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Elster werden in Appenzell Innerrhoden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Niederwildjagd 2026-10-05–2026-11-14; Bau- und Vogeljagd (orde 2026-10-05–2026-12-19; Abschuss aus festen Gebä 2026-11-16–2027-01-30. Der Kanton hat den bundesrechtlich ganzjaehrigen Rahmen auf feste Jagdzeiten eingeschraenkt (JSG Art. 5 Abs. 4, JaV Art. 18 Abs. 2). Der Abschuss aus festen Gebaeuden steht nur im Kanton wohnhaften Jagdpatentinhabenden offen (StKB Jagd Art. 18 Abs. 2). Daneben erlaubt JaV Art. 33 Abs. 1 lit. c Jagdberechtigten ohne besondere Bewilligung, Kraehen und Elstern ausserhalb der Brutzeit mit Klei

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinbock-Kolonien) · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Elster

Bejagbarer Rabenvogel, je nach BL mit Jagdzeit oder ganzjährig geschont.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Innerrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.