Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Dachs werden in Appenzell Innerrhoden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hochwildjagd 2026-09-07–2026-10-03; Niederwildjagd 2026-10-05–2026-11-14; Bau- und Vogeljagd (orde 2026-10-05–2026-12-19; Bau- und Vogeljagd (verl 2027-01-02–2027-01-15. Der Dachs ist NICHT unter dem mit Kastenfallen fangbaren Wild aufgefuehrt (StKB Jagd Art. 22: nur Fuechse, Waschbaeren, Marderhunde, Marder und Bisamratten). Nach StKB Jagd Art. 7 Abs. 1 duerfen Dachse «ohne Einschränkungen» gejagt werden — gemeint sind Alter und Geschlecht, die zeitlichen Grenzen ergeben sich aus Anhang 2. Fuer die Baujagd sind nur gepr

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinbock-Kolonien) · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Dachs

Schweres Raubwild der Familie der Marder, lebt in größeren Bauen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Innerrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.