Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Blässhuhn werden in Appenzell Innerrhoden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Niederwildjagd 2026-10-05–2026-11-14; Bau- und Vogeljagd (orde 2026-10-05–2026-12-19. Daten gelten fuer das Jagdjahr 2026/27; die Standeskommission legt die Jagdzeiten alljaehrlich neu fest (JaV Art. 18 Abs. 2). Anhang 2 nennt zusaetzlich eine «verlaengerte Bau- und Vogeljagd» vom 2. bis 30. Januar 2027, zaehlt dort aber ausdruecklich nur Dachs, Marder, Fuchs, Waschbaer und Marderhund auf; ob Voegel davon erfasst sind, ist dem Wortlaut nicht eindeutig zu entnehmen. JSG Art. 5 Abs.

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinbock-Kolonien) · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Blässhuhn

Wasservogel der Familie der Rallen, in einigen BL bejagbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Innerrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.