Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Baummarder werden in Appenzell Innerrhoden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Niederwildjagd 2026-10-05–2026-11-14; Bau- und Vogeljagd (orde 2026-10-05–2026-12-19; Bau- und Vogeljagd (verl 2027-01-02–2027-01-30; Passjagd 2026-11-16–2027-02-15. Der StKB Jagd spricht durchwegs nur von «Marder» und unterscheidet nicht zwischen Baummarder (Edelmarder) und Steinmarder; die Zeiten gelten daher fuer beide gleich. Marder sind auf der Hochwildjagd nicht jagdbar (Art. 1 Abs. 1). Kastenfallen: hoechstens zwei je Patentinhaber, taegliche Kontrolle und Namenskennzeichnung (JaV Art. 20 Abs. 4, StKB Jagd Art. 24

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinbock-Kolonien) · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Baummarder

Heimischer Wald-Marder, in DACH überwiegend nicht jagdbar oder ganzjährig geschont.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Innerrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.