Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Wisent zählt in Appenzell Ausserrhoden nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Der Wisent (Bison bonasus) kommt in der Schweiz nicht frei lebend vor und ist keine jagdbare Art. Jagdverordnung AR Art. 14 Abs. 1 verweist für Jagdbarkeit und Schutz vollumfänglich auf das Bundesrecht; in AR ist keine Jagdzeit publiziert.

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Wisent

Größtes Landsäugetier Europas, in DACH praktisch nur in Reservaten — keine reguläre Bejagung.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Ausserrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.