Schonzeit · CH-AR
Raubwild Appenzell Ausserrhoden
Schonzeit Steinmarder
In Appenzell Ausserrhoden — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).
Schonzeit
16.02 bis 07.09
In dieser Zeit darf Steinmarder in Appenzell Ausserrhoden nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Niederjagd (auch mit Hochjagdpatent) | 08.09 – 15.02 |
| Passjagd | 10.11 – 15.02 |
Nur der Steinmarder (Martes foina) ist in AR bejagbar; der Baum-/Edelmarder ist nach Art. 14 Abs. 2 lit. d Jagdverordnung AR ganzjährig geschont — Verwechslungsgefahr beachten. Die Passjagd liegt innerhalb des Niederjagdzeitraums, die beiden Klassen überschneiden sich. Das Ende deckt sich mit dem Bundesrecht, der Beginn ist um eine Woche verkürzt. Kastenfallen ab Beginn der Niederwildjagd bis Ende
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Steinmarder
Synanthroper Marder, lebt eng mit Mensch in Dörfern und Stadträndern.