Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Nur der Steinmarder (Martes foina) ist in AR bejagbar; der Baum-/Edelmarder ist nach Art. 14 Abs. 2 lit. d Jagdverordnung AR ganzjährig geschont — Verwechslungsgefahr beachten. Die Passjagd liegt innerhalb des Niederjagdzeitraums, die beiden Klassen überschneiden sich. Das Ende deckt sich mit dem Bundesrecht, der Beginn ist um eine Woche verkürzt. Kastenfallen ab Beginn der Niederwildjagd bis Ende

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Steinmarder

Synanthroper Marder, lebt eng mit Mensch in Dörfern und Stadträndern.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Ausserrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.