Schonzeit · CH-AR
Schalenwild Appenzell Ausserrhoden
Schonzeit Steinbock
In Appenzell Ausserrhoden — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).
Unterliegt nicht dem Jagdrecht
Es handelt sich nicht um Jagd, sondern um eine behördlich bewilligte Bestandsregulierung mit vorgängiger Zustimmung des BAFU; Ausführungsrecht ist die Verordnung über die Regulierung von Steinbockbeständen (VRS, SR 922.27), die eine Kolonie-Abgrenzung und eine genehmigte Abschussplanung verlangt. Jagdverordnung AR Art. 14 Abs. 1 verweist für die Jagdbarkeit auf das Bundesrecht; die AR-Jagdzeiten 2
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Steinbock
Schweres Hochgebirgswild mit massivem Hornkranz, in DACH praktisch nur in der Schweiz und Tirol.