Schonzeit · CH-AR
Schalenwild Appenzell Ausserrhoden
Schonzeit Schwarzwild
In Appenzell Ausserrhoden — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).
Schonzeit
01.02 bis 30.06
In dieser Zeit darf Schwarzwild in Appenzell Ausserrhoden nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Niederjagd (auch mit Hochjagdpatent) | 01.07 – 31.01 |
AR schöpft den eidgenössischen Rahmen für das Wildschwein vollständig aus — hier gibt es keine kantonale Verkürzung. Der Beginn am 1. Juli liegt vor der kantonalen Rahmenzeit der Niederwildjagd (15. August bis 31. Januar, Art. 11 Abs. 2 lit. b); die jährlichen Jagdvorschriften konkretisieren nach Art. 11 Abs. 4 unter Vorbehalt des Bundesrechts. Wildschwein ist sowohl mit Nieder- als auch mit Hochj
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Schwarzwild
Hochintelligentes, anpassungsfähiges Schalenwild mit stark wachsenden Beständen, ASP-Risiko-Art Nummer 1.