AR schont den Schneehasen (Lepus timidus) über das Bundesrecht hinaus ganzjährig, unter dem Vorbehalt der jährlichen Jagdvorschriften. In den Jagdzeiten 2025/2026 ist er nicht aufgeführt. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. f: Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen, Schonzeit vom 1. Januar bis 30. September — d. h. eidgenössische Jagdzeit 1. Oktober bis 31. Dezember.

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Schneehase

Hochgebirgs-Hase, in DACH nur in den Alpen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Ausserrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.