Die Krickente (Anas crecca) gehört zu den jagdbaren «Wildenten» des Bundesrechts und ist keine der in JSG Art. 5 Abs. 2 einzeln geschützten Entenarten. AR schont alle Enten zusätzlich ganzjährig, unter dem Vorbehalt der jährlichen Jagdvorschriften; in den Jagdzeiten 2025/2026 sind keine Enten aufgeführt. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. o: Haubentaucher, Blässhuhn, Kormoran und Wildenten, Schonzeit vom 1. F

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Krickente

Kleinste mitteleuropäische Wildente, sehr wendiger Flieger.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Ausserrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.