Schonzeit · CH-AR
Federwild Appenzell Ausserrhoden
Schonzeit Krickente
In Appenzell Ausserrhoden — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).
Schonzeit
Ganzjährig
Krickente ist in Appenzell Ausserrhoden ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.
Die Krickente (Anas crecca) gehört zu den jagdbaren «Wildenten» des Bundesrechts und ist keine der in JSG Art. 5 Abs. 2 einzeln geschützten Entenarten. AR schont alle Enten zusätzlich ganzjährig, unter dem Vorbehalt der jährlichen Jagdvorschriften; in den Jagdzeiten 2025/2026 sind keine Enten aufgeführt. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. o: Haubentaucher, Blässhuhn, Kormoran und Wildenten, Schonzeit vom 1. F
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Krickente
Kleinste mitteleuropäische Wildente, sehr wendiger Flieger.