Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Die Passjagd liegt innerhalb des Niederjagdzeitraums; die beiden Klassen überschneiden sich und sind keine zwei getrennten Öffnungen. Das Ende deckt sich mit dem Bundesrecht, der Beginn ist gegenüber dem eidgenössischen Rahmen deutlich verkürzt. Kantonale Rahmenzeiten: Niederwildjagd 15. August bis 31. Januar, Passjagd 1. November bis 28. Februar (Art. 11 Abs. 2 lit. b und c). Kastenfallen ab Begi

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Fuchs

Häufigstes Raubwild in DACH, ganzjährige Bejagung in vielen BL.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Ausserrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.