Schonzeit · CH-AR
Raubwild Appenzell Ausserrhoden
Schonzeit Fuchs
In Appenzell Ausserrhoden — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).
Schonzeit
1. März (im Schaltjahr 29. Februar) bis 07.09
In dieser Zeit darf Fuchs in Appenzell Ausserrhoden nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Niederjagd (auch mit Hochjagdpatent) | 08.09 – 28.02 |
| Passjagd | 10.11 – 28.02 |
Die Passjagd liegt innerhalb des Niederjagdzeitraums; die beiden Klassen überschneiden sich und sind keine zwei getrennten Öffnungen. Das Ende deckt sich mit dem Bundesrecht, der Beginn ist gegenüber dem eidgenössischen Rahmen deutlich verkürzt. Kantonale Rahmenzeiten: Niederwildjagd 15. August bis 31. Januar, Passjagd 1. November bis 28. Februar (Art. 11 Abs. 2 lit. b und c). Kastenfallen ab Begi
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Fuchs
Häufigstes Raubwild in DACH, ganzjährige Bejagung in vielen BL.