Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Die Passjagd ist eine eigene Jagdart mit besonderen Vorschriften (Jagdverordnung AR Art. 13 Abs. 3), die innerhalb des Niederjagdzeitraums liegt — die beiden Klassen überschneiden sich, es handelt sich nicht um zwei getrennte Öffnungen. Kantonale Rahmenzeiten: Niederwildjagd 15. August bis 31. Januar, Passjagd 1. November bis 28. Februar (Art. 11 Abs. 2 lit. b und c). Der Beginn am 1. Juli liegt v

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Dachs

Schweres Raubwild der Familie der Marder, lebt in größeren Bauen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Ausserrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.