Schonzeit · CH-AR
Raubwild Appenzell Ausserrhoden
Schonzeit Dachs
In Appenzell Ausserrhoden — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).
Schonzeit
16.01 bis 30.06
In dieser Zeit darf Dachs in Appenzell Ausserrhoden nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Niederjagd (auch mit Hochjagdpatent) | 01.07 – 15.01 |
| Passjagd | 10.11 – 15.01 |
Die Passjagd ist eine eigene Jagdart mit besonderen Vorschriften (Jagdverordnung AR Art. 13 Abs. 3), die innerhalb des Niederjagdzeitraums liegt — die beiden Klassen überschneiden sich, es handelt sich nicht um zwei getrennte Öffnungen. Kantonale Rahmenzeiten: Niederwildjagd 15. August bis 31. Januar, Passjagd 1. November bis 28. Februar (Art. 11 Abs. 2 lit. b und c). Der Beginn am 1. Juli liegt v
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Dachs
Schweres Raubwild der Familie der Marder, lebt in größeren Bauen.