Schonzeit · CH-AR
Raubwild Appenzell Ausserrhoden
Schonzeit Baummarder
In Appenzell Ausserrhoden — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).
Schonzeit
Ganzjährig
Baummarder ist in Appenzell Ausserrhoden ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.
Wichtige Abgrenzung: Anders als der Steinmarder ist der Baummarder (Edelmarder, Martes martes) in AR ganzjährig geschont, obwohl das Bundesrecht beide Marderarten gleich behandelt. Die AR-Jagdzeiten 2025/2026 führen ausdrücklich nur den Steinmarder auf. Hohe Verwechslungsgefahr mit dem bejagbaren Steinmarder — bei Zweifeln nicht schiessen. Die Schonung steht unter dem Vorbehalt der jährlichen Jagd
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Baummarder
Heimischer Wald-Marder, in DACH überwiegend nicht jagdbar oder ganzjährig geschont.