Schonzeit · CH-AR
Federwild Appenzell Ausserrhoden
Schonzeit Auerhahn
In Appenzell Ausserrhoden — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).
Unterliegt nicht dem Jagdrecht
Das Auerhuhn/der Auerhahn (Tetrao urogallus) ist in der ganzen Schweiz ganzjährig geschützt und unterliegt nicht dem Jagdrecht. Jagdverordnung AR Art. 14 Abs. 1 verweist für Jagdbarkeit und Schutz vollumfänglich auf das Bundesrecht.
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Auerhahn
Größte mitteleuropäische Raufußhuhnart, in DACH überwiegend streng geschützt.