Das Alpenschneehuhn (Lagopus muta) ist die in der Schweiz vorkommende Art des in JSG Art. 5 genannten «Schneehuhns». AR schont es über das Bundesrecht hinaus ganzjährig (zulässig nach JSG Art. 5 Abs. 4). Der Vorbehalt «sofern die jährlichen Jagdvorschriften nichts anderes vorsehen» bedeutet, dass der Regierungsrat die Schonung jährlich aufheben könnte; in den Jagdzeiten 2025/2026 ist das Schneehuh

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Alpenschneehuhn

Hochalpine Hühnerart, in DACH praktisch nur in den Alpen, restriktive Bejagung.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Ausserrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.