Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Der Sikahirsch steht ausdrücklich in JSG Art. 5. Keine kantonale Aargauer Regelung; im Kanton besteht keine anerkannte freilebende Population. Cervus nippon steht in JSV Anhang 1 (Einfuhr und Haltung bewilligungspflichtig). JSG Art. 5 Abs. 1 lit. c: 'Damhirsch, Sikahirsch und Mufflon vom 1. Februar bis 31. Juli' (Schonzeit) — eidgenössische Jagdzeit somit 1. August bis 31. Januar.

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung Steinböcke/Wölfe) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Sikawild

Aus Asien stammende Hirschart, in DACH lokal eingebürgert.

Hinweis

Schonzeiten werden in Aargau durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.