Fristen nach Klasse

Für Schwarzwild in Aargau gibt es keine über das Jahr zusammenhängende Schonzeit der ganzen Art — die Alters- und Geschlechtsklassen haben unterschiedliche Jagdzeiten. Maßgeblich ist die Tabelle unten.

Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont.

Im Schaltjahr bis 29. Februar. Kantonale Zusätze: Laktierende Bachen sind vom 1. April bis 30. September geschützt, Leitbachen sind zu schonen (AJSV § 20 Abs. 2). Bewegungsjagden auf Wildschweine sind bis 31. Januar erlaubt; kleinräumige Drückjagden in landwirtschaftlichen Kulturen zur Wildschadenverhütung ganzjährig (AJSV § 15 Abs. 1). Wildschweine sind mit Kugel oder Flintenlaufgeschoss zu besch

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung Steinböcke/Wölfe) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Schwarzwild

Hochintelligentes, anpassungsfähiges Schalenwild mit stark wachsenden Beständen, ASP-Risiko-Art Nummer 1.

Hinweis

Schonzeiten werden in Aargau durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.