Fristen nach Klasse

Für Rotwild in Aargau gibt es keine über das Jahr zusammenhängende Schonzeit der ganzen Art — die Alters- und Geschlechtsklassen haben unterschiedliche Jagdzeiten. Maßgeblich ist die Tabelle unten.

Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont.

Zweigeteilte Jagdzeit mit Unterbruch vom 15. September bis 15. Oktober (Brunftzeit) und Ende bereits am 31. Dezember — beides Verkürzungen gegenüber dem Bundesrahmen. Nach § 14 Abs. 1quater kann die kantonale Fachstelle Abschüsse von Rothirsch im Januar verfügen. Führende Alttiere sind nach § 20 Abs. 2bis geschützt (kombinierte Abschüsse von Kälbern und Alttieren gestattet). Rothirsche dürfen nur

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung Steinböcke/Wölfe) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rotwild

Größte in Mitteleuropa heimische Schalenwildart, lebt in Rudeln in größeren Wald- und Bergrevieren.

Hinweis

Schonzeiten werden in Aargau durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.