Schonzeit · CH-AG
Schalenwild Aargau
Schonzeit Rotwild
In Aargau — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Fristen nach Klasse
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.08 – 14.09 |
| alle | 16.10 – 31.12 |
Zweigeteilte Jagdzeit mit Unterbruch vom 15. September bis 15. Oktober (Brunftzeit) und Ende bereits am 31. Dezember — beides Verkürzungen gegenüber dem Bundesrahmen. Nach § 14 Abs. 1quater kann die kantonale Fachstelle Abschüsse von Rothirsch im Januar verfügen. Führende Alttiere sind nach § 20 Abs. 2bis geschützt (kombinierte Abschüsse von Kälbern und Alttieren gestattet). Rothirsche dürfen nur
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung Steinböcke/Wölfe) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rotwild
Größte in Mitteleuropa heimische Schalenwildart, lebt in Rudeln in größeren Wald- und Bergrevieren.