Fristen nach Klasse

Für Rabenkrähe in Aargau gibt es keine über das Jahr zusammenhängende Schonzeit der ganzen Art — die Alters- und Geschlechtsklassen haben unterschiedliche Jagdzeiten. Maßgeblich ist die Tabelle unten.

Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont.

Die ganzjährige Bejagbarkeit gilt ausschliesslich für in Schwärmen auftretende Rabenkrähen auf schadengefährdeten landwirtschaftlichen Kulturen (bundesrechtliche Ausnahme). Selbsthilfemassnahmen der Grundeigentümer sind im Aargau nach AJSV § 24 Abs. 2 lit. b zulässig, unter Einhaltung der Schonzeiten (§ 24 Abs. 6). JSG Art. 5 Abs. 3 lit. b führt die Rabenkrähe als ganzjährig jagdbar auf; JSV (SR 9

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung Steinböcke/Wölfe) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rabenkrähe

Bejagbarer Rabenvogel, ganzjährige oder lange Jagdzeit in vielen BL.

Hinweis

Schonzeiten werden in Aargau durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.