Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Das Mufflon ist im JSG ausdrücklich als jagdbare Art genannt. Keine kantonale Aargauer Regelung; im Kanton besteht keine anerkannte freilebende Population. Ovis aries steht in JSV Anhang 1 (Einfuhr und Haltung bewilligungspflichtig). JSG Art. 5 Abs. 1 lit. c: 'Damhirsch, Sikahirsch und Mufflon vom 1. Februar bis 31. Juli' (Schonzeit) — eidgenössische Jagdzeit somit 1. August bis 31. Januar.

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung Steinböcke/Wölfe) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Muffelwild

Wildschaf mit Schneckengehörn, eingebürgert in DACH, lebt in Rudeln in Mittelgebirgen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Aargau durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.