Schonzeit · CH-AG
Niederwild Aargau
Schonzeit Feldhase
In Aargau — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
01.01 bis 30.09
In dieser Zeit darf Feldhase in Aargau nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.10 – 31.12 |
Die AJSV enthält für den Feldhasen keine Sonderregelung; die zusätzliche kantonale Schutzliste (§ 20 Abs. 1) nennt nur Baummarder und Waldschnepfe. Rechtlich gilt damit die eidgenössische Jagdzeit. Allfällige freiwillige Zurückhaltung einzelner Jagdgesellschaften ist kein geltendes Recht. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. f: 'Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen vom 1. Januar bis 30. September' (Schonzeit)
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung Steinböcke/Wölfe) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Feldhase
Niederwild der offenen Feldlandschaft, Bestände seit Jahrzehnten rückläufig.