Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Die AJSV enthält für den Feldhasen keine Sonderregelung; die zusätzliche kantonale Schutzliste (§ 20 Abs. 1) nennt nur Baummarder und Waldschnepfe. Rechtlich gilt damit die eidgenössische Jagdzeit. Allfällige freiwillige Zurückhaltung einzelner Jagdgesellschaften ist kein geltendes Recht. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. f: 'Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen vom 1. Januar bis 30. September' (Schonzeit)

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung Steinböcke/Wölfe) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Feldhase

Niederwild der offenen Feldlandschaft, Bestände seit Jahrzehnten rückläufig.

Hinweis

Schonzeiten werden in Aargau durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.