Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Achtung Falle: Die ganzjährige Jagdbarkeit nach JSG Art. 5 Abs. 3 ist durch die Jagdverordnung eingeschränkt. Ausserhalb der Jagdzeit sind im Aargau nur Selbsthilfemassnahmen der Grundeigentümer nach AJSV § 24 Abs. 2 lit. b möglich, und auch dort sind die Schonzeiten nach § 24 Abs. 6 einzuhalten. JSG Art. 5 Abs. 3 lit. b führt die Elster als ganzjährig jagdbar auf; JSV (SR 922.01) Art. 3bis Abs. 2

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung Steinböcke/Wölfe) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Elster

Bejagbarer Rabenvogel, je nach BL mit Jagdzeit oder ganzjährig geschont.

Hinweis

Schonzeiten werden in Aargau durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.