Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Keine kantonale Abweichung. Kantonale Zusätze: Baujagd nur mit einem am Kunstbau geprüften Bodenhund (AJSV § 17 Abs. 4); ohne Vereinbarung zwischen Nachbarrevieren dürfen Dachse bis 100 m über die Reviergrenze erlegt werden (§ 15 Abs. 4). Selbsthilfemassnahmen nach § 24 Abs. 2 lit. a nur unter Einhaltung der Schonzeit (§ 24 Abs. 6). JSG Art. 5 Abs. 1 lit. i: 'Dachs vom 16. Januar bis 15. Juni' (Sc

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung Steinböcke/Wölfe) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Dachs

Schweres Raubwild der Familie der Marder, lebt in größeren Bauen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Aargau durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.