Schonzeit · CH-AG
Raubwild Aargau
Schonzeit Dachs
In Aargau — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
16.01 bis 15.06
In dieser Zeit darf Dachs in Aargau nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 16.06 – 15.01 |
Keine kantonale Abweichung. Kantonale Zusätze: Baujagd nur mit einem am Kunstbau geprüften Bodenhund (AJSV § 17 Abs. 4); ohne Vereinbarung zwischen Nachbarrevieren dürfen Dachse bis 100 m über die Reviergrenze erlegt werden (§ 15 Abs. 4). Selbsthilfemassnahmen nach § 24 Abs. 2 lit. a nur unter Einhaltung der Schonzeit (§ 24 Abs. 6). JSG Art. 5 Abs. 1 lit. i: 'Dachs vom 16. Januar bis 15. Juni' (Sc
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung Steinböcke/Wölfe) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Dachs
Schweres Raubwild der Familie der Marder, lebt in größeren Bauen.