Schonzeit · CH-AG
Federwild Aargau
Schonzeit Auerhahn
In Aargau — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Unterliegt nicht dem Jagdrecht
Gesamtschweizerisch geschützt. Der Kanton kann die Liste der jagdbaren Arten nach JSG Art. 5 Abs. 4 nur einschränken, nicht erweitern; AJSG § 17 Abs. 2 erlaubt dem Regierungsrat ebenfalls nur die Erweiterung der Schutzliste bzw. die Verlängerung von Schonzeiten.
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung Steinböcke/Wölfe) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Auerhahn
Größte mitteleuropäische Raufußhuhnart, in DACH überwiegend streng geschützt.