Rechtsgrundlage

Keine Meldepflicht; Lebensmittelhöchstgehalte nach Verordnung (EU) 2023/915 mit Beanstandungsrisiko bei Inverkehrbringen.

Die Schwermetallbelastung – speziell Bleibelastung – des Wildbrets ist keine Krankheit im klassischen Sinn, sondern ein lebensmittelrechtlich relevantes Übergangsthema mit erheblicher Bedeutung für Jagd und Wildbretvermarktung. Hintergrund ist die Verwendung bleihaltiger Büchsenmunition: bei Auftreffen auf Wild fragmentieren Bleigeschosse in Mikropartikel, die über den Schusskanal hinaus im Muskelgewebe verteilt werden können.

Die Belastung erfolgt also nicht durch einen Erreger, sondern durch das Geschossmaterial. Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zeigen, dass Wildbret aus mit bleihaltiger Munition erlegtem Wild Bleikonzentrationen überschreiten kann, die für empfindliche Personengruppen (Schwangere, Kinder) als gesundheitsbedenklich eingestuft werden. Lebensmittelrechtliche Höchstgehalte für Wildbret existieren auf EU-Ebene seit der Verordnung (EU) 2023/915, die Bleigrenzwerte festlegt.

Symptome einer akuten Bleivergiftung treten beim Endverbraucher in der Regel nicht auf; die Bedeutung liegt in der chronischen Akkumulation und in der Lebensmittelsicherheit. Für das Wild selbst ist Bleivergiftung – insbesondere bei Wasservögeln durch aufgenommene Schrotkugeln – ein tödliches Geschehen mit erheblicher Tierschutzrelevanz; daher gilt in vielen Bundesländern bereits ein Bleischrotverbot über Feuchtgebieten.

Für den Jäger ist Blei ein dauerhaftes Thema: Umstieg auf bleifreie Büchsenmunition (Kupfer, Tombak) ist in einigen Bundesländern und im Bundesforst bereits vorgeschrieben oder Pflicht über Feuchtgebieten. Beim Aufbruch ist der Wundkanal großzügig zu entfernen (mind. 10 cm rundherum bei bleihaltiger Munition). Die Wildbretvermarktung an Endverbraucher ist mit Hinweisen auf Bleibelastung zu versehen, insbesondere bei Risikogruppen. Beim Inverkehrbringen über Wildhandel oder Gastronomie greifen die EU-Lebensmittelhöchstgrenzwerte mit Beanstandungsrisiko bei Überschreitung.

Quellenhinweis: Stand April 2026; Angaben auf Grundlage von FLI, BMEL und OIE/WOAH. Bitte aktuelle bundeslandspezifische Bestimmungen prüfen.