Anzeigepflicht

Tiergesundheitsgesetz; Geflügelpest-Verordnung; anzeigepflichtige Tierseuche.

Die Newcastle-Disease (Atypische Geflügelpest, ND) ist eine viral bedingte, anzeigepflichtige Tierseuche, die alle Vögel infizieren kann. Erreger ist das Avian Paramyxovirus 1 (APMV-1) aus der Familie Paramyxoviridae. Im Wildbestand sind insbesondere Tauben, Sperlinge, Rabenvögel sowie Wassergeflügel relevant; die wirtschaftliche Hauptbedeutung liegt im Hausgeflügelbereich.

Die Übertragung erfolgt aerogen über Tropfeninfektion sowie über Kot, kontaminiertes Futter, Wasser und Geräte. Die Virusausscheidung beginnt vor dem Auftreten klinischer Symptome, was die Früherkennung erschwert. Wildvögel können das Virus über große Distanzen verbreiten.

Klinisch zeigen erkrankte Tiere Atembeschwerden, Husten, Schleimhautblutungen, Durchfall (grünlich), neurologische Symptome (Kopfverdrehen, Tics, Lähmungen), starke Eierproduktionsabfälle bei Legetieren. Bei Wassergeflügel ist der Verlauf oft milder bis subklinisch, was die Reservoirfunktion verstärkt.

Für den Jäger gilt: ND ist anzeigepflichtige Tierseuche nach Tiergesundheitsgesetz und Geflügelpest-Verordnung. Verdacht (gehäuftes Fallwild bei Wassergeflügel oder Tauben mit neurologischen Symptomen) ist sofort dem Veterinäramt zu melden. Restriktionsmassnahmen können Aufstallpflicht für Hausgeflügel und Beobachtungszonen umfassen, mit Auswirkungen auf Federwildjagd. Eine Übertragung auf den Menschen ist möglich (leichte Konjunktivitis), eine ernsthafte Erkrankung jedoch sehr selten.

Quellenhinweis: Stand April 2026; Angaben auf Grundlage von FLI, BMEL und OIE/WOAH. Bitte aktuelle bundeslandspezifische Bestimmungen prüfen.