Das Kaliber 9x19 mm (9mm Luger / 9mm Para) ist die weltweit verbreitetste Pistolenmunition. Im jagdlichen Kontext wird die Kurzwaffe ausschließlich zum Fangschuss bei verletztem oder krankem Schalenwild eingesetzt – nicht zur regulären Erlegung.

Rechtliche Lage

In Deutschland ist die Kurzwaffe zum Fangschuss nach BJagdG zugelassen, sofern der Jäger eine entsprechende WBK-Eintragung besitzt. In Österreich regeln die Landesjagdgesetze die Fangschusswaffe; in der Schweiz ist die Fangschusswaffe in mehreren Kantonen erlaubt, in einigen jedoch beschränkt.

Praxis

Der Fangschuss erfolgt aus unmittelbarer Nähe – typischerweise auf das Genick oder hinter das Ohr. Munitionsauswahl: Vollmantel oder Hohlspitz mit hoher Energie auf kurze Distanz. Nachsuchenführer führen die Kurzwaffe sicher gepackt am Riemen oder im Holster und ziehen sie ausschließlich am ergriffenen Stück.

Bleifrei-Hinweis (Stand April 2026)

In Deutschland ist die Bleimunition für die Jagd in einzelnen Bundesländern bereits verboten oder eingeschränkt – ein bundeseinheitliches Verbot ist in Vorbereitung. In Österreich wird das Thema länderweise unterschiedlich gehandhabt; einige Bundesländer haben für die Schalenwildjagd bleifreie Munition vorgeschrieben. Die Schweiz hat per BJV-Revision die Verwendung von Bleischrot in Feuchtgebieten verboten und prüft eine Ausweitung. Wer regional jagt, prüft die jeweils geltende Verordnung.

Bleifrei

Für dieses Kaliber sind bleifreie Geschosse verfügbar. Die Vorschriften zu Bleimunition unterscheiden sich je Bundesland — viele Länder schreiben bleifrei bereits vor.