Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Kantonale Zeit deckt sich mit dem Bundesrahmen. Räumliche Einschränkung nach § 27 Abs. 4 JV: «In Auengebieten, Hoch- und Flachmooren sowie Amphibienlaichgebieten von nationaler Bedeutung und in Feuchtgebieten von überkommunaler Bedeutung ist die Bejagung von Wasservögeln … nicht gestattet.» JSG Art. 5 Abs. 1 lit. o: «Haubentaucher, Blässhuhn, Kormoran und Wildenten vom 1. Februar bis 31. August» (

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; abgerufen am 24.08.2026 über den Fedlex-Filestore (fedlex-data-admi. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Stockente

Häufigste Wildente in DACH, klassisches Federwild der Wasserjagd.

Hinweis

Schonzeiten werden in Zürich durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; abgerufen am 24.08.2026 über den Fedlex-Filestore (fedlex-data-admi wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.