Schonzeit · AT-9
Federwild Wien
Schonzeit Höckerschwan
In Wien — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Landesrecht konsolidiert Wien, Fassung vom 24.08.2026; § 1 in Kraft seit 28.09.2024, nach Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend Schonzeiten der jagdbaren Tiere.
Schonzeit
Ganzjährig
Höckerschwan ist in Wien ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.
Der Hoeckerschwan ist der in Wien vorkommende 'Wildschwan' und zugleich die einzige im Jagdgesetz namentlich genannte Schwanenart — die Zuordnung zu 'Wildschwäne' ist daher eindeutig. Jagdbare Art mit ganzjaehriger Schonung.
Quelle: Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend Schonzeiten der jagdbaren Tiere, LGBl. für Wien Nr. 26/1975, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 25/2024; §§ 1 bis 3; Gesetzesnummer 20000390; erlassen auf Grund des § 69 Abs. 1 Wiener Jagdgesetz · Stand Landesrecht konsolidiert Wien, Fassung vom 24.08.2026; § 1 in Kraft seit 28.09.2024. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Höckerschwan
Schwerster heimischer Wasservogel, in einigen BL bejagbar.