Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Waldschnepfe werden in Wallis jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent B (Niederjagd), J 20.10.2026–31.10.2026; Patent B (Niederjagd), J 03.11.2026–28.11.2026. Nur mit Vorsteh- oder Apportierhund (Art. 20 Abs. 1 lit. c). Kontingent 15 Stücke, davon bis Ende Oktober 3 Stücke (höchstens 1 pro Tag), ab dem 1. November das restliche Kontingent (höchstens 2 pro Tag) - Art. 23 Abs. 2 lit. c, Art. 10 Abs. 1. In zahlreichen gemischten KBG ist «alles Federwild» geschützt (Anhang 4 Art. A4-2 lit. l). JSG Art. 5 Abs. 1 lit. p nennt für die Waldschnepfe die Schonzei

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Waldschnepfe

Heimliche Schnepfenart der Mischwälder, klassische Schnepfenstrich-Jagd in der Dämmerung.

Hinweis

Schonzeiten werden in Wallis durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.