Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Stockente werden in Wallis jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent C (Wasserwildjagd 03.11.2026–28.11.2026; Patent C (Wasserwildjagd 01.12.2026–30.01.2027. Kontingent: jagdbare Enten unbegrenzt, höchstens 6 Stücke pro Tag (Art. 10 Abs. 1). Räumlich beschränkt auf die Rhone und die Gewässer der Rhoneebene von der Einmündung der Gamsa bis nach Bouveret (Art. 24 Abs. 4), mit Schutzzonen nach Anhang 2 Art. A2-2. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. o nennt für «Haubentaucher, Blässhuhn, Kormoran und Wildenten» die Schonzeit vom 1. Februar bis 31. August; die eidgenöss

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Stockente

Häufigste Wildente in DACH, klassisches Federwild der Wasserjagd.

Hinweis

Schonzeiten werden in Wallis durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.