Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Gamswild werden in Wallis jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent A (Hochjagd), Mo- 21.09.2026–03.10.2026. Der Kanton verkürzt den Bundesrahmen (1.8.-31.12.) auf 13 Jagdtage. Grundkontingent: 2 adulte Gämsen von 3,5 Jahren oder älter (1 Bock und 1 Geiss oder 2 Böcke) sowie 1 männlicher Jährling (Art. 17 Abs. 1). Geschützt sind Gämsen von 2,5 Jahren, melke Gämsgeissen, Gämskitze und weibliche Jährlinge (Art. 17 Abs. 3; ReKJSG Art. 43). In den Gämswildräumen gelten abweichende Mindestalter und Mindestgew

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Gamswild

Charakteristisches Hochgebirgswild mit Hakengehörn, lebt in Rudeln im alpinen Fels- und Latschenbereich.

Hinweis

Schonzeiten werden in Wallis durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.