Kein Walliser Jagddatum, folglich im Kanton nicht bejagbar - der Kanton darf die Liste der jagdbaren Arten nach JSG Art. 5 Abs. 4 einschränken. Achtung: eine ausdrückliche Schonungsbestimmung für den Fasan fehlt; der Schluss ergibt sich allein aus der abschliessenden Aufzählung des erlegbaren Wildes und dem Fehlen von Jagddaten. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. n nennt für den Fasan die Schonzeit vom 1. Feb

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Fasan

Klassisches Federwild der Treibjagd, Bestände stark abhängig von Strukturreichtum.

Hinweis

Schonzeiten werden in Wallis durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.