Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Birkhuhn werden in Wallis jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Birkhahn - Patent B (Nie 16.10.2026–31.10.2026; Birkhahn - Patent B (Nie 03.11.2026–28.11.2026. Sowohl JSG Art. 5 Abs. 1 lit. l als auch der Walliser Beschluss nennen ausdrücklich nur den «Birkhahn», also den Hahn; die Birkhenne ist damit nicht jagdbar. Kontingent 6 Stücke, höchstens 1 pro Tag (Art. 10 Abs. 1). Nur mit Vorsteh- oder Apportierhund. In den gemischten KBG Nr. 50 Mont Lachaux und Nr. 69 Derrière Pertuis ist der Birkhahn geschützt (Anhang 4 Art. A4-2 lit. k); zusätzlich gelten di

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Birkhuhn

Stark zurückgegangene Raufußhuhnart, in DACH überwiegend ganzjährig geschont.

Hinweis

Schonzeiten werden in Wallis durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.