Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Waldschnepfe werden in Waadt jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patente A und E 2026-11-02–2026-12-14. Waadt verkuerzt den Beginn (2. November statt 16. September), das Ende deckt sich mit dem Bundesrahmen. Zusaetzlich gilt eine Tages- und Jahresbegrenzung von 2 bzw. 10 Stueck (Directives Art. 29). JSG Art. 5 Abs. 1 lit. p: Schonzeit für die Waldschnepfe vom 15. Dezember bis 15. September — eidgenoessisch jagdbar also 16. September bis 14. Dezember.

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung vom 01.02.2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Waldschnepfe

Heimliche Schnepfenart der Mischwälder, klassische Schnepfenstrich-Jagd in der Dämmerung.

Hinweis

Schonzeiten werden in Waadt durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung vom 01.02.2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.