Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Steinwild werden in Waadt jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent A «Tir du bouquet 2026-08-24–2026-08-26. Identisch mit dem Eintrag «Steinbock» — beide Namen bezeichnen dieselbe Art. Nur drei Einzeltage, nur fuer ausgeloste Schuetzen. Nicht in JSG Art. 5. Geregelt ueber JSG Art. 7a Abs. 1 lit. a: Bestandsregulierung im Zeitraum vom 1. August bis zum 30. November, mit vorheriger Zustimmung des BAFU (dazu SR 922.27).

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung vom 01.02.2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Steinwild

Synonym für Steinbock, in jagdrechtlichem Sprachgebrauch oft so bezeichnet.

Hinweis

Schonzeiten werden in Waadt durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung vom 01.02.2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.