Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Gamswild werden in Waadt jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Chamois Alpes (inkl. Cha 2026-09-14–2026-09-18; Chamois Alpes (inkl. Cha 2026-09-21–2026-09-24; Chamois Jura (inkl. Pied 2026-09-17–2026-09-18; Chamois Jura (inkl. Pied 2026-12-17–2026-12-18. Sehr starke kantonale Verkuerzung auf wenige Einzeltage. Fuehrende bzw. saeugende Geissen sind nach RLFaune Art. 14 Abs. 1 Ziff. 1 ausgenommen. Teilnahme nur nach Auslosung (Directives Art. 8 Abs. 2); Sektorsperrungen kann die section kurzfristig verfuegen (Art. 8 Abs. 3, Art. 25 Abs. 1 lit. a). Die Jura-/Plaine-Jagd umfasst ausschl

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung vom 01.02.2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Gamswild

Charakteristisches Hochgebirgswild mit Hakengehörn, lebt in Rudeln im alpinen Fels- und Latschenbereich.

Hinweis

Schonzeiten werden in Waadt durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung vom 01.02.2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.