Schonzeit · CH-VD
Federwild Waadt
Schonzeit Birkhuhn
In Waadt — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 01.02.2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
Ganzjährig
Birkhuhn ist in Waadt ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.
Wichtiger Sonderfall: die Art bleibt in RLFaune Art. 14 Abs. 1 Ziff. 5 als jagdbare Art gelistet, ist aber seit 2023 durch die jaehrliche Direktive nicht mehr freigegeben. Der Status kann sich mit einer neuen Jahresdirektive wieder aendern — vor jeder Saison pruefen. Bundesrechtlich war ohnehin nur der Hahn jagdbar. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. l: Schonzeit für Birkhahn, Schneehuhn und Rebhuhn vom 1. De
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung vom 01.02.2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Birkhuhn
Stark zurückgegangene Raufußhuhnart, in DACH überwiegend ganzjährig geschont.