Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

§ 27 Abs. 1 lit. c Jagdverordnung: 'Fasane | 21.09. – 31.01.' Wild nach § 1 lit. b Jagdverordnung ('die Fasane').

Quelle: , § 1 (Wild), § 26 (Ganzjährige Schonung), § 27 (Schuss- und Schonzeit), § 27a (Ausnahmen) — Landesrecht konsolidiert Vorarlberg, Gesetzesnummer 20000568 · Stand Fassung vom 24.08.2026; § 27 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 30/2022, § 26 durch LGBl.Nr. 82/2019, § 1 durch LGBl.Nr. 30. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Fasan

Klassisches Federwild der Treibjagd, Bestände stark abhängig von Strukturreichtum.

Hinweis

Schonzeiten werden in Vorarlberg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung vom 24.08.2026; § 27 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 30/2022, § 26 durch LGBl.Nr. 82/2019, § 1 durch LGBl.Nr. 30 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.