ACHTUNG — abgeleiteter Status: Es gibt in Uri keine ausdrückliche Norm 'Birkhahn ist ganzjährig geschont'. Der Status folgt daraus, dass die Aufzählung der bejagbaren Arten je Patentart in KJSV Art. 7 Abs. 2 als abschliessend zu lesen ist (der Verordnungsgeber regelt Ausschlüsse ausdrücklich, vgl. Jagdbetriebsvorschriften Art. 1 Abs. 1 Bst. c zum Haubentaucher) und der Birkhahn dort fehlt. Vor Ver

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 Bst. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 2026-08-24). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Birkhuhn

Stark zurückgegangene Raufußhuhnart, in DACH überwiegend ganzjährig geschont.

Hinweis

Schonzeiten werden in Uri durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 2026-08-24) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.