Schonzeit · AT-7
Federwild Tirol
Schonzeit Birkhuhn
In Tirol — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand RIS Landesrecht konsolidiert Tirol, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach Tiroler Jagdgesetz 2004 (TJG 2004).
Schonzeit
16.06 bis 30.04
In dieser Zeit darf Birkhuhn in Tirol nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| erwachsene Birkhähne — jährlich, nur nach Genehmigungsbesche | 01.05 – 15.06 |
Die Schusszeit gilt nur für erwachsene BIRKHÄHNE. Für Birkhennen und Jungvögel besteht keine Erlaubnis in der 5. DVO; da Birkwild in der 2. DVO § 1 weder unter Abs. 1 noch unter Abs. 2 (ganzjährige Schonung) genannt ist, ist die Rechtslage für Hennen unscharf — praktisch nicht bejagbar. Abschuss nur mit Bescheid der BVB, Kontingente je Bezirk, dominante Hahnen sind zu schonen (§ 3 Abs. 1).
Quelle: Tiroler Jagdgesetz 2004 (TJG 2004), LGBl. Nr. 41/2004 idgF; § 2 Abs. 1, § 36, § 38a, § 52c, § 52d und Anlage (zu § 2 Abs. 1 erster Satz) 'Jagdbare Tiere' · Stand RIS Landesrecht konsolidiert Tirol, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Birkhuhn
Stark zurückgegangene Raufußhuhnart, in DACH überwiegend ganzjährig geschont.