Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Waldschnepfe werden in Tessin jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: alle 2026-10-16–2026-11-30. Hoechstens 15 Waldschnepfen pro Jaeger und Saison. Nur an Dienstagen, Mittwochen, Donnerstagen, Samstagen und Sonntagen; Eroeffnungs- und Schlusstag zusaetzlich freigegeben. Regolamento Art. 43 lit. b: wer eine Waldschnepfe erlegt hat, darf am selben Tag keinen Feld- oder Schneehasen mehr erlegen. Meldepflicht online innert 12 Stunden (Art. 29 cpv. 1 lit. e). JSG Art. 5 Abs. 1 lit. p: Waldschnepfe

Quelle: , SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinboecken und Woelfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Waldschnepfe

Heimliche Schnepfenart der Mischwälder, klassische Schnepfenstrich-Jagd in der Dämmerung.

Hinweis

Schonzeiten werden in Tessin durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.