Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Kanadagans zählt in Tessin nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Im Tessin unter keinen Umstaenden bejagbar, da sie in der kantonalen Artenliste fehlt und diese abschliessend ist (LCC Art. 9 cpv. 2). Zur bundesrechtlichen Frage, ob die neozoische Kanadagans begrifflich unter 'Wildgaense' faellt, besteht eine gewisse Unschaerfe; fuer das Tessin ist das Ergebnis davon unabhaengig eindeutig.

Quelle: , SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinboecken und Woelfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Kanadagans

Aus Nordamerika eingebürgerte Wildgans, lokal hohe Bestände.

Hinweis

Schonzeiten werden in Tessin durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.