Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Gamswild werden in Tessin jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Bock ab 2,5 Jahren (Dire 2026-09-08–2026-09-08; Bock ab 2,5 Jahren (nur 2026-09-05–2026-09-17; Nicht fuehrende Geiss ab 2026-09-05–2026-09-17; Jaehrling (anzello, 1,5 2026-09-05–2026-09-17. Kitze (piccoli dell'anno) und fuehrende Geissen sind ganzjaehrig geschont. Hoechstens 3 Stueck pro Jaeger, davon hoechstens 2 adulte. Jaehrlicher Abschussplan des Ufficio della caccia e della pesca (Art. 42 cpv. 1). Raeumliches Jagdverbot nach LCC Art. 22 cpv. 3 woertlich: 'La caccia al camoscio e vietata nel distretto di Mendrisio,

Quelle: , SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinboecken und Woelfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Gamswild

Charakteristisches Hochgebirgswild mit Hakengehörn, lebt in Rudeln im alpinen Fels- und Latschenbereich.

Hinweis

Schonzeiten werden in Tessin durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.